Rechtliche Grundlagen

Wieso muss die Verfahrensdokumentation erstellt werden?

Im Jahre 2015 sind durch die Finanzverwaltung die GoBD eingeführt worden.

Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“

 

Ein wichtiger Punkt, den die GoBd gebracht haben ist die nochmalige Festhaltung das für alle DV-Buchführungssysteme Verfahrensdokumentationen erstellt werden. Zu diesen Buchführungssystemen zählen bei Apotheken beispielsweise die eingesetzten Warenwirtschaftssysteme. Die Anforderung an die Erstellung einer Verfahrensdokumentation besteht jedoch schon seit 1995 und wurde in einem Vorgänger der GoBD festgehalten. 

Das Fehlen der Verfahrensdokumentation stellt im Rahmen einer Betriebsprüfung einen Formalmangel dar und kann in einer umsatzdurchschnittlichen Apotheke zu Sicherheitszuschlägen auf den Gewinn und somit zu Steuernachzahlungen zwischen 10.000 € und 30.000 € führen. Die Betriebsprüfer sind angehalten in jeder Betriebsprüfung und Kassennachschau zu prüfen ob eine Verfahrensdokumentation für das jeweilige Unternehmen erstellt worden ist. 

Die Verfahrensdokumentation ist dabei nicht als Standardwerk zu erstellen, sondern muss individuell an das jeweilige Unternehmen angepasst werden. Die Dokumentation bildet die jeweiligen betrieblichen Abläufe in Bezug auf die Nutzung der DV-Systeme insbesondere des WAWI-Systems ab. 

Folgende Bestandteile muss eine Verfahrensdokumentation beinhalten:

  •  
    Darstellung der Prozesse Wareneingang – Verkauf – Abrechnung der Umsätze
     
  •  
    Darstellung der eingesetzten Hard- und Softwarekomponenten sowie die Weitergabe steuerrelevanter Unterlagen und Daten an den Steuerberater
     
  •  
    Darstellung des Datensicherungskonzeptes bezüglich der WAWI-Daten, des Email-Verkehrs sowie der sonstigen steuerrelevanten Daten
     
  •  
    Ein internes Kontrollsystem (IKS). Wer darf was? Und wie wird die eigene Arbeit überprüft. Sprich die Einführung von Kontrollmechanismen 

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation stellt viele Apotheker(innen) und deren Berater oftmals vor eine unlösbare Aufgabe. Die beschriebenen Prozesse und Verfahrensweisen müssen vollständig und lückenlos erfasst und dennoch für einen Dritten verständlich, nachvollziehbar und in einer angemessenen Zeit nachprüfbar sein.

Hier ist es oft so, dass Berater für diese Erstellung hohe gebühren verlangen, die durch Apotheken in der heutigen Zeit oftmals nicht stemmbar sind.

Wir wollen Ihnen dies Abnehmen. Die C&P Digital GmbH hat unter Nutzung der langjährigen apothekenspezifischen Beratungserfahrung von Steuerberater Nelson Cremers und David Schönaich eine Verfahrensdokumentation für Apotheken entwickelt, die individuell an die Apotheke und die jeweiligen eingesetzten Warenwirtschaftssysteme angepasst wird.

Hierdurch können wir die Erstellung kostengünstig und schnell für Sie übernehmen. 

 

Sie haben Fragen? Lassen Sie uns diese ausräumen. Absolut kostenfrei und unverbindlich.  

Weitere Anforderung: Ihr internes Kontrollsystem

Eine weitere Anforderung an Ihre Verfahrensdokumentation ist das sogenannte „Interne Kontrollsystem“. 

Diese Kontrollsystem enthält systematische Kontrollen und Methoden um die durchgeführten Arbeiten abzusichern und zu kontrollieren.

Dies beginnt bei der Einführung und Umsetzung von individuellen Anmeldungen jedes Systembenutzers. Und beinhaltet Kontrollen der Arbeit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern. 

Hier ist die Problematik, dass die Warenwirtschaftssysteme oftmals eine große Fülle an Auswertungen zur Verfügung stellen. Hier die geeigneten Kontrollen ausfindig zu machen und effektiv einzusetzen ist ebenfalls eine schwierige Aufgabe.

Sichern sie sich auch hier ab und lassen Sie uns die richtigen Kontrollschritte für Sie auswählen. Denn aus unseren Erfahrungen aus Betriebsprüfungen und Kassennachschau können wir Ihnen genau sagen, welche Prüfungen und Kontrollen Sinnvoll sind. Die verschwenden dadurch keine Zeit für unnötige Kontrollen und nutzen Ihre zeit effizient.

Diese Kontrollen sind dann in der Verfahrensdokumentation festgehalten und steigern, neben der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung zusätzlich die Qualität der Arbeit ihres Apothekenteams.   

Sie möchten wissen, wie wir bei der Erstellung vorgehen?

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Kostenlose Erstberatung

Viele unserer Kunden waren unsicher, ob wir deren Verfahrensdokumentation auch einfach, schnell und lückenlos erstellen konnten.  Viele sahen die individuelle Anpassung als Problem.

Sie wollen Ihre Dokumentation schnell und kostengünstig erstellen lassen?

In vielen Fällen reicht ein Erstkontakt per Telefon oder Videokonferenz, um uns mit Ihren Ansprüchen oder den Eigenheiten Ihrer Apotheke vertraut zu machen. Hier können wir Ihre Fragen ausräumen.

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