
An alle Apotheker, die dem Finanzamt kein Geld überweisen wollen.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre gesetzliche Pflicht erfüllen und Ihre Verfahrensdokumentation innerhalb von kürzester Zeit selbst erstellen.
Das Beste daran: Es ist in der Praxis erprobt und hat schon hundertfach funktioniert!
Fast ALLE Apotheken gehen davon aus, dass sie steuerlich alles richtig machen.
Denn wenn dies nicht so wäre, würde der Steuerberater schon Bescheid geben.
Doch das ist ein fataler Irrtum!
Denn in den meisten Betriebsprüfungen ist die Buchführung überhaupt nicht das Problem.
Vielmehr sind heute die Warenwirtschaft und formale Anforderungen die Ursache für fast alle extrem teuren Hinzuschätzungen im Prüfungsfall.
Diese Hinzuschätzungen belaufen sich in vielen Fällen auf 10% des Gesamtumsatzes der Apotheke.
Hier ein Beispiel, damit Sie sehen was ich meine:
Bei einer Apotheke mit einem Jahresumsatz von 2.500.000 € sind dies bei nur 1% Zuschätzung schon 25.000,00€.
Geprüft werden aber immer mindestens 3 Jahre, also sprechen wir schon von 75.000,00€.
Sie denken ich übertreibe, oder?
Wie viel das bei Ihnen ausmacht, haben Sie sicher grade schon ausgerechnet.
Und ich bin noch nicht fertig.
Selbst wenn die Daten Ihrer Warenwirtschaft "sauber" sein sollten, hat das Finanzamt dennoch die Möglichkeit Ihnen bis zu 10% Umsatz hinzuzuschätzen.
Sie Fragen sich warum?
Nun, lassen Sie es mich Ihnen erklären.
Mit der Einführung der sogenannten GoBD 2015 hat das Finanzamt nochmals die formellen Anforderungen an Unternehmen festgehalten.
Und die eine der Hauptanforderungen besteht darin, dass jedes Unternehmen eine sogenannte Verfahrensdokumentation und ein internes Kontrollsystem vorhalten muss. Diese Verfahrensdokumentation beschreibt Ihre interne Arbeitsweise mit der Warenwirtschaft, Ihre Systeme und Ihren Umgang mit Belegen, Ihrer Kasse usw.
Das interne Kontrollsystem beschreibt, wie Sie in Ihrer Apotheke aktiv prüfen, dass alle Arbeitsschritte richtig umgesetzt werden und Ihre Daten korrekt sind. Das interne Kontrollsystem wir meistens nur IKS genannt.

So schlimm kann es doch gar nicht sein, wenn das fehlt.
Leider doch! Denn die Finanzverwaltung hat sogar vom Gericht bestätigt bekommen, dass das Fehlen einer Verfahrensdokumentation schon zur Hinzuschätzung berechtigt.
Fragen Sie Ihren Steuerberater, der wird Ihnen dies versichern.
Haben Sie das Gefühl, dass das richtig ist?
Wir auch nicht.
Für Sie stellt sich die Frage
Wer liefert überhaupt eine Verfahrensdokumentation?
Wir dachten zuerst an die Warenwirtschaftshersteller, doch die Antwort darauf war unzufriedenstellend.
Auch die meisten Steuerberater können, aufgrund fehlender Kenntnisse der Warenwirtschaft, nicht mit einer rechtssicheren Verfahrensdokumentation dienen.
Und Ihr QMS stellt leider ebenfalls keine Verfahrensdokumentation dar, da hierbei komplett andere Schwerpunkte gesetzt sind.
Sie sind nicht alleine mit dem Problem!
Nahezu 100,00% aller Apotheker oder Unternehmen mit Warenwirtschafts- und Kassensystemen sind von diesem Problem betroffen.

Und die einfache Wahrheit ist, dass auch wir mit unseren Apothekenkunden vor diesem großen Problem standen .
Wir haben uns dann für unsere Kunden darum gekümmert und nach langer Recherche über den Aufbau und Inhalt an die Ausarbeitung gemacht. Dafür konnten wir zum Glück auch auf unsere Erfahrungen aus der Begleitung von über 40 Betriebsprüfungen pro Jahr zurückgreifen.
Uns hat die Konzeption und Ausarbeitung einige Wochen an Zeit gekostet.
Doch dann konnten wir unseren Kunden Verfahrensdokumentationen liefern, die auch den Betriebsprüfer überzeugt haben.
Doch bevor wir Ihnen erzählen, wie Sie Ihre Verfahrensdokumentation in kürzester Zeit auch erstellen können, möchten wir Ihnen Herrn Hesse vorstellen.
Herr Hesse ist wie Sie Apotheker. Er hat mehrere Apotheken in Hessen und möchte in einer Betriebsprüfung möglichst kein Geld an das Finanzamt zahlen.
Doch das Finanzamt denkt sich ja immer neue Vorschriften aus, die auch immer wieder erfüllt werden wollen, da sonst eine Hinzuschätzung oder ein Sicherheitszuschlag vom Finanzamt erhoben wird.
Herr Hesse trat mit dem Problem der fehlenden Verfahrensdokumentation und dem IKS an uns heran.
Wir wussten, wenn wir in der Konstellation von 4 Apotheken die Verfahrensdokumentation mit IKS erstellen können, dann wird der Inhalt auch auf alle anderen Apotheken passen.
Also haben wir uns gemeinsam ans Werk gemacht und seine Verfahrensdokumentation erstellt. Mit unserer Hilfe hat Herr Hesse dann nicht nur seine Verfahrensdokumentation inklusive internem Kontrollsystem erhalten, er hat dies auch noch innerhalb von 14 Tagen geschafft.

Es ist also möglich das Problem in kurzer Zeit zu beheben!
Der Schlüssel zum Erfolg ist jedoch schnell los zu legen, bevor sich eine Betriebsprüfung ankündigt oder eine Kassennachschau in der Apotheke stattfindet.
Denn dann kommt zusätzlicher Stress auf Sie zu, da der Betriebsprüfer die Unterlagen unmittelbar sehen möchte. Und das sogar rückwirkend.
Aus unserer Erfahrung bei der Erstellung von weit mehr als einhundert Verfahrensdokumentationen können wir Ihnen glasklar zeigen, welche Inhalte in Ihre Verfahrensdokumentation gehört, wie Sie diese aufbauen sollten und wie Sie die fortlaufende Aktualität selbst gewährleisten.
Sie sind skeptisch?
Frau Brinkman Apotheke-Brinkman: „Schnelle und reibungslose Erstellung der Verfahrensdokumentation. Klasse!“
Dr. Riemer apogrün-Apotheke: Der Betriebsprüfer hatte bei Apotheken noch keine Verfahrensdokumentation gesehen. Keine Chance für seine Hinzuschätzung!
Sie sehen also, dass die Erfüllung der Voraussetzungen des Finanzamtes kein Problem sein muss. Der Aufbau von Verfahrensdokumentationen für Apotheken ähnelt sich immer und unser Prinzip der Erstellung funktioniert. Und JA auch für Ihre Apotheke ist die schnelle und vollständige Erstellung einer Verfahrensdokumentation, wie auch für unzählige Apotheker in ganz Deutschland, kein Problem.
Sie können unser Wissen jetzt für Ihre Apotheke verwenden!
Denn die Erfahrungen, die wir die letzten Jahre über bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation gesammelt haben, haben wir in einen Videokurs gesteckt, der keine Fragen offen lässt.
Aber damit Sie wissen, was Sie erwartet und was nicht, wollen wir Ihnen unseren Kurs kurz vorstellen.
Der Kurs ist:
Wir wollen jedoch ehrlich mit Ihnen sein und ganz klar mitteilen, was der Kurs nicht leisten kann,
damit Sie sich entscheiden können, ob der Kurs genau das Ist, was sie benötigen.
Was bringt Ihnen unser Kurs nun?
Wenn Sie sich Fragen, was Ihnen der Kurs bringt, dann lassen Sie mich Ihnen jetzt die 7 größten Nutzenargumente aufzeigen.
Für wen ist der Kurs geeignet?
Wir sind uns bewusst, dass dieser Kurs nicht für jeden geeignet ist. Wir wollen jedoch sicherstellen, dass auch unsere Erfolgsquote nicht sinkt.
Deshalb wollen wir festhalten für wen sich dieser Kurs eignet und für wen nicht.
Wenn
dann ist der Kurs genau das richtige für Sie!
Der Kurs ist nicht geeignet für Menschen, die:
Sind Sie Typ 1 oder Typ 2?
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Wodurch unterscheidet sich unser Kurs von anderen?
Nun zum Einen haben Sie bestimmt schon versucht über die Erstellung von Verfahrensdokumentationen und dem internen Kontrollsystem Informationen zu bekommen. Außer ein paar allgemein gehaltenen Seminaren für Steuerberater finden sich keinerlei Informationen. Diese Kurse sind dann auch noch Präsenzseminare ohne irgend einen Bezug zur Praxis, geschweige denn, dass in diesen Seminaren konkrete Handlungsweisen zur Ausarbeitung gemacht werden.
Unser Kurs ist anders. Nicht nur, dass wir schon mehr als 100 Verfahrensdokumentationen für Apotheken geschrieben haben. Nein, unsere Verfahrensdokumentationen sind auch schon in der Betriebsprüfung bewährt und haben zu keinerlei Beanstandungen geführt.
Sie erhalten demnach jahrelange Erfahrung bei der Erstellung für die unterschiedlichsten Größen von Apotheken und Konstellationen. Von der kleinen Dorfapotheke bis hin zu Apotheken mit 3 Filialen und angeschlossenen Dienstleistungsunternehmen oder Heimbelieferung.
Zudem zeigen wir Ihnen die konkreten Punkte auf die in die Dokumentation gehören und nicht nur ein weichgespültes "könnte" mit dem Sie dann selbst zurechtkommen müssen. Daneben arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen und können über den Support auch spezielle Fragen schnell und rechtssicher ausräumen.
Damit sind wir einzigartig.
Kurz gesagt bekommen Sie von uns keine Theorie, die vollgepackt mit Gesetzestexten ist, sondern Anleitungen aus unserer Praxis, die Sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation und Ihrem internen Kontrollsystem begleiten. Und das nicht nur dann, wenn der Berater verfügbar ist. Sondern immer.
Was wird dieser Kurs wohl kosten?
Ein so umfangreicher Kurs wird doch sicherlich teuer sein, fragen Sie sich im Moment. In Anbetracht der enthaltenen Informationen, der Spezialisierung auf Apotheken und des Umfangs sollte es das auch.

Ein so umfangreicher Kurs wird doch sicherlich teuer sein, fragen Sie sich im Moment. In Anbetracht der enthaltenen Informationen, der Spezialisierung auf Apotheken und des Umfangs sollte es das auch.
Wenn man vergleicht, dass ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen schnell eine mittlere 5-stellige Summe für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation berechnet. Diese Dokumentation wird dann einmalig erstellt und nicht weiter aktualisiert.
Wenn wir einer Apotheke eine Verfahrensdokumentation erstellen, gibt es zuerst eine Ist-Aufnahme, eine Analyse der Prozesse innerhalb der Apotheke, eine Bewertung von nicht gesetzeskonformen Prozessen. Wir etablieren eine rechtssichere Arbeitsweise und besprechen Verbesserungen die umgesetzt werden sollten.
Danach werden mit uns die einzelnen Punkte des internen Kontrollsystems festgelegt und die Kontrollen eingeführt.
Das ganze wird dann in einer Dokumentation festgehalten, gebunden und der Apotheke mit allen benötigten Unterlagen zur Verfügung gestellt.
All diese Punkte bedürfen Zeit und erzeugen Kosten. Diese Einsparung möchten wir Ihnen schenken.
Wir werden also bestimmt keinen 5-stelligen Betrag von Ihnen verlangen und auch keinen 4 stelligen.
Aufgrund unserer Einsparungen beträgt der Preis für den kompletten Kurs nur einmalige 399€

Doch wenn Sie sich heute Entscheiden, schenken wir Ihnen noch einmal 200,00€
Sie erhalten den Kurs also für einmalige
199€
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Ihre Umsätze vor dem Finanzamt absichern wollen,
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Wir werden den Kurs zur Verfahrensdokumentation genau 100 mal zum Preis von 199€ anbieten.
Danach wird der Preis SOFORT auf den regulären Preis von 399,00€ steigen.
Aufgrund der kaum verfügbaren Angebote wird sich der Kurs auch zu diesem Preis durchsetzen.
Denn einfach weil es der beste und einzige apothekenspezifische Kurs ist mit dem Sie sich vor dem Finanzamt schützen können.
Unsere 100,00% Geld-zurück-Garantie
Keine Anerkennung? = Geld zurück. Ohne wenn und aber
Sie werden anhand des Videokurses Ihre Verfahrensdokumentation vollumfänglich, rechtssicher und in kürzester Zeit erstellen können. Wir sind so überzeugt von unserem Kurs, das wir Ihnen bei Nichtanerkennung im Prüfungsfall eine 100%-Geld-zurück-Garantie anbieten.
Sollte Ihr Betriebsprüfer die anhand unseres Kurses erstellte Verfahrensdokumentation nicht anerkennen und Sie haben alle Punkte wie im Videokurs behandelt eingearbeitet, werden wir uns für Sie in der Betriebsprüfung einsetzen, dass Ihre Verfahrensdokumentation anerkannt wird und dennoch erhalten Sie Ihr Geld von uns vollständig zurück.
Auf das auch Ihre Verfahrensdokumentation eine weitere Erfolgsgeschichte ist.
Und jetzt stellen Sie sich einmal vor, wenn der Betriebsprüfer in Ihre Apotheke kommt, mit einem leichten Grinsen auf dem Gesicht. Er wird Ihre Verfahrensdokumentation sehen wollen und weiß im Normalfall kann diese nicht geliefert werden. Sie holen Ihre Dokumentation, geben diese dem Prüfer und schon hat sich seine Hinzuschätzung in Luft aufgelöst.
Ist das nicht ein gutes Gefühl?
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Nelson Cremers
Steuerberater

David Schönaich
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